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Taufe (und Patenschein)
Mit der Taufe werden Sie oder ihr Kind Mitglied der Evangelischen Kirche.
Wenn ein Kind geboren wird, stellen wir es gerne unter Gottes Segen und taufen es. Wir heißen es als Kind Gottes willkommen und nehmen es in unsere Gemeinschaft auf.
Mit der Taufe wird man Mitglied der Evangelischen Kirche. Die Taufe findet in einem Gemeindegottesdienst statt. Vor dem Gottesdienst vereinbaren Sie ein Taufgespräch, in oder nach dem Sie sich einen Taufspruch aussuchen.
In der Regel kommt die Pfarrerin oder der Pfarrer zu Ihnen.
Die Taufe selbst findet an einem Taufsonntag statt. Leider kann nicht an jedem Sonntag getauft werden, da es auch andere Feste im Kirchenjahr und der Kirchengemeinde gibt. Daher ist es gut, sich mit zeitlichem Vorlauf beim zuständigen Pfarramt zu melden, um die nächsten Tauftermine zu erfahren. Manchmal ist es schwierig, mit Familie und Paten einen passenden Termin zu finden. Es ist auch möglich, innerhalb unseres Kirchspiels sein Kind in einer anderen Kirche taufen zu lassen oder auch von einem anderen Pfarrer des Kirchspiels.
Bei der Taufe werden ein oder mehrere Paten als Taufzeugen teilnehmen. Voraussetzung für das Patenamt ist die Zugehörigkeit zur Kirche und das mit der Konfirmation erhaltene Recht, Taufpate zu sein.
Wenn kein Elternteil einer christlichen Kirche angehört, ist es nötig, mindestens einen christlichen Paten zu haben, der Kirchenmitglied ist. Aber auch die Eltern verpflichten sich mit dem Paten in der Taufe, ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen und ihm durch Wort und Tat zu helfen, Gott, sich selbst und die Menschen zu lieben.
Paten, die weder evangelisch noch katholisch sind, können wir als Kirche nicht ins Patenamt berufen.
Auch wir als christliche Gemeinde wollen den Täufling in unsere Gemeinschaft aufnehmen und bei der christlichen Erziehung und Begleitung mitarbeiten. Wir bieten Familiengottesdienste vierteljährlich in der Mauritiuskirche an, 14-tägig Kindergottesdienst in der Kiliankirche in Hilmes, Kinderkirchentag in Hilmes. Sie können Ihr Kind in unseren kirchlichen Kindergarten »Die Spielstunde« geben, die in ihrer Konzeption die christliche Erziehung und Begleitung als wichtigen Bestandteil hat.
Wann?
Am gebräuchlichsten ist die Taufe im Säuglingsalter, wenn das Kind etwa ein halbes Jahr alt ist. Die Taufe ist eine einmalige Angelegenheit, die für das ganze Leben Gültigkeit hat und nicht wiederholt werden darf - auch nicht bei Wiedereintritt oder Übertritt in eine andere christliche Kirche. Eine Taufe ist grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt im Leben möglich; möchten Sie beispielsweise die Entscheidung darüber, ob Ihr Kind der Evangelischen Kirche angehören soll, zu einem späteren Zeitpunkt Ihrem Kind selbst überlassen, können Sie dies tun. In diesem Fall bietet es sich an, die Taufe in einem Gottesdienst am Ende der Konfirmandenzeit vorzunehmen.
Den Termin für die Taufe vereinbaren Sie am Besten gleich bei der Anmeldung. Es werden regelmäßig Taufgottesdienste abgehalten, deren Termine Sie dem Kalender entnehmen können. Ist für Ihre Kirchengemeinde noch kein Termin vorgesehen, wird ein neuer Taufgottesdienst angesetzt.
Wie?
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, sich oder Ihr Kind taufen zu lassen (oder sich noch unsicher sind), vereinbaren Sie ein Taufgespräch mit der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer ihres Gemeindebezirks. In diesem Gespräch erfahren Sie, was es zu beachten gibt und wie Ihr Taufgottesdienst ablaufen wird.
Was kann oder muss ich tun?
Jeder Täufling erhält bei der Taufe einen Taufspruch, den er oder sie sich entweder selbst oder Sie als Eltern stellvertretend aussuchen können. Eine Sammlung von Taufsprüchen können Sie sich hier ansehen.
Bei der Taufe erhalten Sie eine Taufkerze (Schenklengsfeld). Wenn Sie oder Ihr Taufpate möchten, können Sie diese Kerze selbst gestalten; oder Sie überlassen dies Ihrer Pfarrerin bzw. Ihrem Pfarrer, falls dies in Ihrer Kirchengemeinde angeboten wird.
Taufpaten versprechen, gemeinsam mit den Eltern, dem Täufling etwas vom menschenfreundlichen Gott zu vermitteln und übernehmen gemeinsam Verantwortung als Begleiter auf dem Lebens- und Glaubensweg. Aus diesem Grund wird vorausgesetzt, dass die Patin oder der Pate grundsätzlich mit dem christlichen Glauben vertraut ist und auch Willens, eine christliche Haltung an den Täufling weiterzugeben. Daher müssen Patinnen und Paten Mitglieder einer christlichen Kirche sein und das Patenamt ausüben dürfen, was mit der Konfirmation (oder Firmung) gegeben ist. Auch nicht-konfirmierte Getaufte - beispielsweise Katholiken - dürfen Paten werden, wenn ihre Kirchengemeinde ihnen das mit einem Patenschein erlaubt.
Die Tauffamilien stellen in der Regel den Tauf-Blumenschmuck für das Taufbecken und den Altar.
Wird ein Erwachsener getauft, braucht er oder sie keinen Paten mehr.
Erfolgt die Taufe im Rahmen des Konfirmandenunterrichtes, ist kein Taufunterricht nötig. Ist das nicht der Fall, kann Taufunterricht erteilt werden, wenn der Erwachsene zu wenig über die Bedeutung der Taufe und des Christseins weiß.
Wenn die Taufe auswärts stattfinden soll
Wer im Kirchspiel Schenklengsfeld wohnt, gehört automatisch zum Bezirk seiner Kirchengemeinde. Soll die Taufe außerhalb unseres Kirchspiels stattfinden, benötigt die taufende Pfarrerin oder der taufende Pfarrer hierzu eine Bescheinigung der Kirchengemeinde, zu der der Täufling gehört. Ohne dies »Dimissoriale« ist eine Taufe in einer anderen Gemeinde nicht möglich.
Wenn Sie selbst Pate werden möchten
Wenn Sie selbst Pate werden möchten, kommt es darauf an, wo die Taufe stattfinden soll. Wenn Sie konfirmiert und Gemeindemitglied im Kirchspiel Schenklengsfeld sind - und die Taufe auch hier stattfinden soll -, brauchen Sie keinen extra Patenschein. Wenn die Taufe in einer anderen christlichen Kirche oder außerhalb unseres Kirchspiels erfolgen soll, benötigen Sie einen Patenschein. Sie dürfen das Patenamt dann ausüben, wenn Sie getauft, konfirmiert und Kirchenmitglied sind; Sie brauchen sich nur bei Ihrem zuständigen Pfarramt zu melden und können sich den Patenschein im Pfarramt abholen.
Fotografieren
Bitte grundsätzlich ohne Blitz in der Kirche fotografieren und dabei bitte nicht die Amtshandlungen des Pfarrers stören. Feststehende Kameras stören in der Regel wenig. Doch Fotografen, die nahe am Geschehen sein wollen und die Aufmerksamkeit auf sich ziehen (»Bitte recht freundlich«) stören den Pfarrer bei der Ausübung von Gottesdienst und Segen! Da bitten wir um Verständnis. Lieber im Anschluss noch ein Foto in aller Ruhe «nachstellen».
Kindergarten
In Schenklengsfeld heißt der Ev. Kindergarten »Die Kinderspielstunde« und in Wippershain »Hummelnest«.
Anschriften und Ansprechpartner sowie die Öffnungszeiten können Sie hier unter der Rubrik Kindergärten finden.
Konfirmation
Die Konfirmation markiert den Übertritt ins kirchliche Erwachsenenalter.
Die meisten Taufen finden im frühesten Kindesalter statt, wenn sich die Eltern an Stelle ihres Kindes für ein Aufwachsen mit dem christlichen Glauben als Teil der Kirchengemeinde entscheiden. In der Konfirmation, was lateinisch so viel wie Festigung, Stärkung bedeutet, bestätigt der Getaufte bewusst diese Entscheidung. Mit der Konfirmation erhalten die Konfirmierten ihre Kirchenmündigkeit, das heißt: sie dürfen ab dann an den Kirchenvorstandswahlen - aktiv wie auch passiv - teilnehmen und auch das Patenamt übernehmen.
Dazu ist die vorherige Taufe notwendig. Diese kann - und wird auch regelmäßig - kurz vor der Konfirmation vorgenommen werden, wenn sich der Jugendliche dazu entschließt.
Im Jahr vor der Konfirmation beginnt für die 13/14-Jährigen, die dann meist die 7. Klasse besuchen, die Konfirmandenzeit. Diese dauert im Kirchspiel Schenklengsfeld ein Jahr und dient der Auseinandersetzung mit dem Glauben, um eine eigene Einstellung oder Festigung in Glaubensfragen zu finden.
Vor der Konfirmation kommen die Konfirmanden regelmäßig zusammen, um im Konfirmandenunterricht zu erfahren, was mit dem christlichen Glauben verbunden ist. Dabei ist längst nicht mehr das Auswendiglernen etwa des Katechismus oder einer ellenlangen Liste von Kirchenliedern, Psalmen und Gebeten gefordert; allerdings so ganz verzichten etwa auf Glaubensbekenntnis und Vaterunser kann man auch heute nicht.
Im Vordergrund steht aber die gemeinsame Auseinandersetzung mit den Inhalten und die persönliche Beteiligung, um soziale Kompetenzen zu fördern und ethische Standpunkte herauszuformen.
In der Konfirmandenzeit, die ein Jahr dauert und im April oder Mai beginnt, steht ein vielfältiges Programm auf dem Plan. Neben anfangs wöchentlichem Konfirmandenunterricht gibt es Blockveranstaltungen an Samstagen und eine Konfirmandenfreizeit, und an mehreren Tagen finden Fahrten zu unterschiedlichen Anlässen statt. Das kann ein Besuch auf der Wartburg in Eisenach sein, oder etwa die Teilnahme am Konfi-Cup, einem Fußballturnier des Konfirmandenjahrgangs.
In Schenklengsfeld findet die Konfirmation zwei Wochen nach Ostern am Sonntag Misericordias Domini um 9.30 Uhr statt (in Hilmes um 11 Uhr), wobei bereits am Vorabend der Konfirmation ein gemeinsamer Abendmahlsgottesdienst um 20 Uhr gefeiert wird.
Die Anmeldung zum Konfirmandenunterricht erfolgt meist in der Woche nach der Konfirmation des vorherigen Jahrgangs; den genauen Termin werden Sie dem Gemeindebrief oder der Kirchspielseite entnehmen können.
Mit der Konfirmandenzeit sind einige Aufgaben verbunden, zu denen sich die Konfirmanden bereit erklären sollen: Zur interessierten und verbindlichen Mitarbeit im Konfirmandenunterricht außerhalb der Schulferien, zur Bereitschaft, sich persönlich mit Inhalten auseinander zu setzen und auch mal eine Kurzandacht der Konfirmanden mit zu gestalten. Zur Teilnahme an einer Konfirmandenfahrt in ein Freizeitheim - während der Schulzeit -, sowie zur Diakoniesammlung in einem festen Bezirk.
Trauung
Mit der kirchlichen Trauung wird das bereits abgelegte Eheversprechen vor Gott wiederholt.
Wenn Sie in einer Kirche getraut werden möchten, ist es notwendig, dass Sie Kirchenmitglied sind. Mindestens einer von beiden muss der evangelischen Kirche angehören. Ist ein Teil des Paares katholisch, kann eine ökumenische Trauung überlegt werden. Bei der ökumenischen Trauung feiern ein katholischer und evangelischer Pfarrer die Trauung gemeinsam. Dazu muss man sich mit beiden Pfarrern in Verbindung setzen. Bei den katholischen Christen geht der Trauung meist ein Eheseminar voraus, in dem das Paar Gelegenheit hat, Grundsätzliches zur Ehe zu bedenken.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein Traugespräch mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer und natürlich einen Termin für die Trauung.
Für den Blumenschmuck in der Kirche ist in der Regel das Hochzeitspaar zuständig.
Nach der Trauung ist darauf zu achten, dass Kirche und Kirchplatz wieder gereinigt werden bzw. dafür jemand angestellt wird. Bitte keinen Reis werfen oder andere Dinge, die nicht gut wieder eingesammelt werden können. (Denn am »schönsten Tag des Lebens« möchte man auch bestimmt an etwas anderes denken, als daran, wie man den Kirchplatz wieder sauber bekommt…)
Die Organistin oder der Organist wird von der Kirchengemeinde gestellt und ist je nach Übeaufwand zu bezahlen. D.h. wenn sie mit einem Solisten extra proben muss, ist das gesondert zu vereinbaren.
Wenn Sie eigene Liedzettel mitbringen möchten, kann das Brautpaar diese selbst in Absprache mit dem Pfarramt gestalten.
Am Sonntag vor der Trauung wird das Brautpaar ins Fürbittengebet eingeschlossen und ist zu diesem Gottesdienst herzlich eingeladen.
Fotografieren
Bitte grundsätzlich ohne Blitz in der Kirche fotografieren und dabei nicht den Pfarrer bei den Amtshandlungen stören. Feststehende Kameras stören in der Regel wenig. Doch Fotografen, die nahe am Geschehen sein wollen und die Aufmerksamkeit auf sich ziehen (»Bitte recht freundlich«) stören den Pfarrer bei der Ausübung von Gottesdienst und Segen! Da bitten wir um Verständnis. Lieber im Anschluss noch ein Foto in aller Ruhe »nachstellen«. Und wie bei allen hier angesprochenen »Regularien« gilt: Sprechen Sie das Thema an, dann kommt es nicht so leicht zu Missverständnissen!
Wenn die Trauung anderenorts erfolgen soll
Wenn ein zukünftiger Ehepartner in einer der Gemeinden des Kirchspiels Schenkengsfeld wohnt und außerhalb des Kirchspiels getraut werden soll, so benötigt die Pfarrerin oder der Pfarrer vor der Trauung ein »Dimissoriale«. Das ist eine kirchenrechtliche Bestätigung, dass die Trauung eines Gemeindemitglieds durch die Pfarrerin oder den Pfarrer einer anderen Kirchengemeinde vorgenommen werden kann.
Hier können Sie Ihre Daten übermitteln, nachdem Sie den Termin vereinbart und sich einen Trauspruch ausgesucht haben.
Ehe-Jubiläen
Silberne, Goldene oder Diamantene Hochzeit können in einem Gottesdienst gefeiert werden.
>25 Jahre | Silberhochzeit |
50 Jahre | Goldene Hochzeit |
60 Jahre | Diamantene Hochzeit |
65 Jahre | Eiserne Hochzeit |
70 Jahre | Gnadenhochzeit |
Wenn Sie die Feier Ihres runden Ehejubiläums mit einem Gottesdienst krönen möchten, können Sie sich an Ihre zuständige Pfarrerin oder Ihren zuständigen Pfarrer wenden.
Sie vereinbaren dann einen Gesprächstermin, an dem die Pfarrerin oder der Pfarrer zu Ihnen kommt. Für die Feier Ihres Jubiläums wird bei der Landeskirche dann eine Urkunde bestellt, die im Gottesdienst verlesen und überreicht wird.
Für den Blumenschmuck in der Kirche sind in der Regel Sie zuständig. Die Organistin oder der Organist wird von der Kirchengemeinde gestellt.
Ihre Hochzeitstermine liegen den Pfarrämtern nicht in allen Fällen vor, daher müssen Sie die Initiative ergreifen, wenn Sie einen Gottesdienst wünschen.
Voraussetzung für einen Gottesdienst zum Ehejubiläum ist, dass mindestens ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist. Natürlich kann auch ein ökumenisches Paar gefeiert werden.
Selbst für den Fall, dass einer standesamtlichen Eheschließung damals keine oder nur mit großem zeitlichen Abstand eine kirchliche Trauung folgte, kann ein Gottesdienst an dieses Ereignis erinnern.
Der Gottesdienst wird in aller Regel nicht genau am Tag des Jubiläums abgehalten werden, sondern findet a einem geeigneten Termin statt.
Übrigens: Ein solcher »privater« Gottesdienst wird in der Regel nicht in den Kalender aufgenommen. Dennoch ist jeder Gottesdienst grundsätzlich öffentlich und wird auch mit Glockenläuten angekündigt und begleitet.
Sprechen Sie Ihre Pfarrerin wegen Ihrer Feier an!
Beerdigung
Beistand im Abschied von einem Menschen
Im Trauerfall melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Pfarrerin als Ihrem seelsorgerlichen Begleiter und Helfer auf dem Trauerweg.
Zum Trauergespräch kommt die Pfarrerin in der Regel zu Ihnen, um Ihnen beizustehen und alles Notwendige zu besprechen.
Ein Wort zur Erreichbarkeit: Pfarrer haben eine Siebentagewoche. Trotzdem sind sie auch mal unterwegs. Sollte das etwas länger der Fall sein, haben sie eine Vertretung, die auf dem Anrufbeantworter angegeben wird. Sie können davon ausgehen, dass immer ein Pfarrer Dienst hat und für Sie da ist.
Die Möglichkeiten der Trauerformen sind inzwischen vielfältig geworden:
Die Überführung mit Aussegnung ist oft ein erster Schritt. Wir Pfarrer begleiten das, wenn wir angefragt werden. Dabei wird ein Mensch von zu Hause in die Friedhofshalle überführt. Dazu kommen in er Regel Familie, Nachbarn und Freunde. Es kann zu Hause eine Aussegnungsformel vom Pfarrer gesprochen werden. In der Regel sprechen die Pfarrer in der Trauerhalle Gebete und liturgische Texte. Es dauert ca. eine Viertelstunde.
Wenn ein Mensch im Krankenhaus verstorben ist, kann der Sarg mit dem geliebten Menschen im Wagen noch einmal nach Hause gefahren werden und dort im Hof stehen, um dann den Weg der Überführung vom Zuhause zur Trauerhalle gemeinsam würdevoll zu begehen.
Das Trauergespräch wird mit dem Pfarrer direkt ausgemacht. Wenn möglich, kommt der Pfarrer zu Ihnen.
Der Beerdigungstermin wird festgesetzt mit dem Bestatter und dem Pfarrer. Das ist dann frühzeitig wichtig, wenn ein Chor singen soll und eine Anzeige in einer Zeitung erscheinen soll.
Folgende Möglichkeiten der Bestattung sind gebräuchlich:
- Die herkömmliche Erdbestattung mit Sarg. Nach der Trauerfeier in der Halle geht die Gemeinde mit dem Sarg zum Grab und er wird mit liturgischer Begleitung herab gelassen in die Erde.
- Es gibt die Trauerfeier mit Sarg, aber ohne Bestattung, wenn der Mensch anschließend zur Verbrennung weggebracht werden soll. In diesem Fall bleibt der Sarg in der Halle stehen und die Gemeinde nimmt am Sarg Abschied. Zu einem späteren Zeitpunkt findet die Urnenbeisetzung mit Pfarrer im kleinen Kreis statt.
- Trauerfeier mit Urnenbeisetzung: Nach der Trauerfeier wird die Urne beigesetzt am Friedhof.
- Trauerfeier mit Urne und anschließender Seebestattung: Die Urne bleibt stehen und die Gemeinde nimmt an der Urne Abschied. Die Angehörigen fahren an die See und begleiten die Seebestattung im kleinen Kreis.
Wenn ein Pfarrer von einem Todesfall weiß und wenn die Trauerfeier stattgefunden hat, wird der Verstorbene darauf folgendem Sonntag vom Pfarrer ins Fürbittengebet miteingeschlossen. Dazu sind die Angehörigen eingeladen, am Gottesdienst teilzunehmen.
Kircheneintritt
Wenn Sie Teil der Kirchengemeinde werden wollen - ganz einfach: Wenden Sie sich hierfür an die Pfarrerin, in deren Bezirk Sie wohnen.